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Deutscher Kinderschutzbund Schorndorf/Waiblingen e.V. |
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Begleiteter UmgangBetroffene dieses Scheiterns von Beziehungen sind neben den Partnern, deren Familien und Freunden, vor allem die Kinder. Sie erleben Trennung und Scheidung als Zusammenbruch ihres Weltbildes, ihrer gewohnten Umgebung und Sicherheit. Deshalb ist es absolut notwendig, dass sie auch danach regelmäßigen Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil haben und ohne schlechtes Gewissen beide Elternteile lieben dürfen. Aber auch für Kinder, die eine Gemeinschaft der Eltern nur kurz oder gar nicht erlebt haben, ist es ungeheuer wichtig zu wissen, wer der andere Elternteil ist und seine Wurzeln zu kennen. Dies setzt voraus, dass die ehemaligen Partner auch nach der Beendigung ihrer Beziehung eines nicht vergessen: sie bleiben Eltern – lebenslang! D. h. sie müssen neue Wege der Verständigung finden, eine neue Form der Beziehung zueinander, um weiterhin diese gemeinsame Verantwortung tragen zu können.
Die Realität sieht hierbei leider sehr traurig aus: bereits ein Jahr nach Trennung oder Scheidung ihrer Eltern haben 75% der Kinder keinen Kontakt mehr zum ausgezogenen Elternteil! Dabei ist dieses Recht des Kindes auf Umgang zum getrennt lebenden Elternteil sowie auch zu anderen in der Vergangenheit wichtigen Bezugspersonen gesetzlich festgeschrieben. Eltern können sich dazu Informationen und Rat bei den Familiengerichten, Jugendämtern, sozialen Beratungsstellen und beim DKSB holen.
Für Umstände, unter denen eine „normale“ Umgangsregelung nicht möglich scheint, gibt es den Begleiteter Umgang (im folgenden kurz BU). Hierbei wird versucht, den Kindern den Kontakt zur getrennt lebenden Bezugsperson mit Hilfe einer neutralen Person an einem neutralen Ort zu ermöglichen. Ziel dabei ist, dass nach einer bestimmten Zeit der Umgang selbständig weitergeführt wird.
Der DKSB, früher Ortsverband Schorndorf, jetzt Kreisverband Schorndorf/Waiblingen, führt den BU seit ca. 1991 durch. Am Anfang waren es 1 – 2 Fälle pro Jahr, die von den Familienhelfern mitbearbeitet wurden. Seit 1995 gibt es für den BU ein eigens dafür ausgebildetes Team mit mittlerweile 11 Mitarbeiterinnen, die jährlich ca. 14 bis 18 Fälle betreuen und regelmäßig Supervision haben.
Der Antrag auf BU muss seit Juli 2000 beim zuständigen Jugendamt gestellt werden, da es die Kosten übernimmt, denn der BU ist für die Beteiligten kostenlos. Die Bewilligung gilt in der Regel nebst verschiedenen Gesprächen für 12 Kontakte à 2 Stunden.
BU ist nach unserem Verständnis Hilfe zur Selbsthilfe und kann nur erfolgreich sein, wenn ein Umdenken bei den beteiligten Erwachsenen stattfindet, wenn sie ihre Partnerschaftsprobleme verarbeiten und begreifen, dass der Umgang für das Wohl ihrer Kinder unerlässlich ist. Diesen Schritt müssen sie alleine tun; bei der Kontaktaufnahme und beim Beziehungsaufbau hilft der DKSB gerne! |
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Letzte Aktualisierung am 27.04.2012, Impressum |
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